Ambulante Hilfen zur Erziehung
1. Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung nach §27 (2)
- Ressourcen- und lösungsorientiert
- Lebensweltorientiert
- Migrationssensibel und kultur-reflexiv
- Muttersprachliche bzw. zweisprachige Beratung, Begleitung und sozialtherapeutische Unterstützung
Die flexible Erziehungshilfe ist ein für den Einzelfall organisiertes Jugendhilfeangebot, das sich an den individuellen Ressourcen und den Bedarfslagen der Hilfesuchenden orientiert. Grundlage unserer Arbeit ist daher primär der § 27 (2) KJHG.
Ziele der Angebote:
Wir unterstützen migrationserfahrene Klient/innen ressourcen- und lösungsorientiert entsprechend der vereinbarten Zieldefinition im Hilfeplanverfahren. Hierbei werden nach § 36 KJHG die individuellen Ziele für jeden Einzelfall im Hilfeplanverfahren ermittelt.
Übergreifende Ziele und Schwerpunkte unseres Angebots der bedarfsorientierten flexiblen Erziehungshilfe sind:
- Gewährleistung des Kindeswohls und Ermöglichung einer angemessenen Erziehung und Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen innerhalb der Familie.
- Nach Möglichkeit Vermeidung einer stationären Hilfe bzw. Vorbereitung und Begleitung der Rückkehr eines Kindes oder Jugendlichen im Anschluss an eine stationäre Hilfe.
- Gewährleistung größtmöglicher Partizipation der Leistungsberechtigten an der Entwicklung des Hilfeplans und an seiner erfolgreichen Umsetzung.
- Hilfe zur Selbsthilfe, das heißt Aktivierung und Stärkung der systemischen und individuellen Ressourcen und Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Leistungsberechtigten.
- Aufbau bzw. Ausbau von unterstützenden Netzwerken und integrativen Hilfesystemen.
- Abbau von Unterversorgungslagen und Minderung von Armutsrisiken.
- Exploration der spezifischen Bedarfs- und Lebenslagen und Ressourcen, unter Berücksichtigung möglicher (rechtlicher, sozialer und ökonomischer) Folgen von Migrationserfahrung und passgenaue (Fort)Entwicklung des Hilfeplans und der jeweils angemessenen Hilfeform.
- Gendersensibilität: Berücksichtigung struktureller Einflüsse von Geschlechtszugehörigkeit auf Lebenslagen und Chancen gesellschaftlicher Teilhabe und Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen.
- Migrationssensiblilität: Berücksichtigung struktureller Einflüsse von Migration und/oder ethnischer Zugehörigkeit auf Lebenslagen und Chancen gesellschaftlicher Teilhabe und Förderung der Gleichberechtigung von migrationserfahrenen und migrationsunerfahrenen Kindern und Jugendlichen und deren Familien.
Art und Umfang der Hilfsangebote (mit Einzelzielen):
Die Angebote werden entsprechend den individuellen Bedarfslagen und Voraussetzungen der Familien zeitlich befristet und in den Räumlichkeiten der Einrichtung und/ oder im Lebensumfeld der Familien stattfinden.
Die im Kinder- und Jugendhilfegesetz aufgeführten Erziehungshilfeformen § 28 Erziehungsberatung, § 30 Erziehungsbeistand, § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe, § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung werden für eine Orientierung bzw. Beschreibung unserer vielfältigen Hilfsangebote angewendet. Dabei ist für das Hilfsangebot der im Hilfeplan nach § 36 KJHG ermittelte individuelle Erziehungshilfebedarf entscheidend und nicht eine der im Gesetz aufgeführten Erziehungshilfeformen. Hierbei ist unser Anliegen die flexible Verzahnung der unterschiedlichen Hilfeformen, um in der Zusammenarbeit mit den Hilfesuchenden und dem zuständigen Jugendamt individuell passgenaue Hilfsangebote zu entwickeln. Je nach Intensität und Dauer des Hilfebedarfs sowie nach dem Adressierungsfokus lassen sich die Angebote wie folgt unterscheiden:
1.1. Flexible Hilfen zur Beendigung bzw. Abwendung einer akuten Krise
Diese Hilfeart wendet sich an Familien in akuten Krisensituationen, sie dient zur Beendigung einer Krise oder zielt darauf ab, eine drohende Krise abzuwenden, sowie - nach Beendigung der Krise - das familiäre System zu stabilisieren bzw. die Handlungsfähigkeit der Leistungsberechtigten wiederherzustellen. Die Hilfe ist als zeitlich intensive aber kurzfristige Maßnahme angelegt, an die sich bei Bedarf eine andere Hilfeform anschließen kann.
Je nach individuellem Bedarf umfasst die Hilfe folgende Betreuungsinhalte:
- Krisenintervention innerhalb der Familie
- Intensive Begleitung und Unterstützung bei der Übernahme von Elternverantwortung bei unmittelbar drohender oder tatsächlicher Fremdunterbringung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen
- Vorbereitung der Familie auf die Rückführung eines Kindes, Jugendlichen, jungen Erwachsenen aus einer Fremdunterbringung
- Vorbereitung bzw. Begleitung anderer familiärer Anpassungssituationen, z.B. in Folge von migrationsbedingter Familienzusammenführung, Abschiebung, Scheidung oder Tod eines Angehörigen.
- Ankunftsbegleitung: Orientierung und Hilfe zur Integration von Familien, die aufgrund aktueller Migrations- oder Fluchterfahrungen externe Hilfe zur Alltagsbewältigung und Erziehung benötigen.
1.2 Flexible Hilfen mit der fachlichen Ausrichtung einer Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine individuelle ambulante Form der Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche. Sie hilft jungen Menschen, die noch zuhause in ihren Familien wohnen können in Konfliktsituationen und Notfällen, die sich beispielsweise in starken Verhaltensauffälligkeiten, extremem Leistungsabfall in der Schule, drohender Umschulung in die Sonderschule für Erziehungshilfe, familiären Konflikten, der Entwicklung zum Außenseiter, u.a. manifestieren. Das Erkennen und konstruktive Lösen von Problemen und Konflikten in der Familie, der Schule und im Lebensfeld soll mit vorübergehender Hilfe von sozialpädagogischen Fachkräften gelernt werden. Hierbei wird an den bisher praktizierten Lösungstechniken des bzw. der Jugendlichen/ jungen Erwachsenen angeknüpft, die in ihrer Sinnhaftigkeit ernstgenommen und wertgeschätzt und in die Zusammenarbeit integriert werden. Die Hilfe findet im Lebensumfeld des Kindes / Jugendlichen statt und ist als präventive Hilfe angelegt, um seine/ihre Persönlichkeitsentwicklung in positiver Weise zu beeinflussen.
Je nach individuellem Bedarf umfasst die Hilfe folgende Betreuungsinhalte:
- Bedarfsermittlung des Kindes/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen.
- Unterstützung des Kindes/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.
- Klärung familiärer Bezüge und Verantwortlichkeiten.
- Sicherstellung des Schulbesuchs.
- Entwicklung schulischer/ beruflicher Perspektiven.
- Entwicklung und Stärkung vorhandener sozialer Kompetenzen.
- Anregung, Mobilisierung und Stärkung der Selbsthilfepotenziale, Kräfte und Ressourcen des Kindes/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen.
- Förderung des Selbstwertgefühls.
- Entwicklung von adäquaten Freizeitinteressen (Einbindung in Freizeitangebote um das soziale Lernen in Gruppenbezügen zu fördern).
- Integration des Kindes/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen in den Stadtteil, insbesondere unter Berücksichtigung von Schule, Ausbildung und Freizeitgestaltung.
- Reflektion und Bearbeitung selbstgefährdender Bewältigungsstrategien (z.B. (auto)aggressives Verhalten, Suchtgefährdung durch unkontrollierten Drogen- /Alkoholkonsum, Essstörungen, etc.).
- Krisenintervention bei akuten (psychischen) Krisen des Kindes/ Jugendlichen.
- Entwicklung alternativer Bewältigungsstrategien für innerpsychische Krisen und/oder soziale Konflikte.
- Elternarbeit, Förderung der Kommunikation und der Beziehung zwischen Bezugspersonen und Kind/Jugendlichem.
- Zusammenarbeit mit Lehrer/innen, ggfls. Therapeut/innen, Ärzt/innen.
Folgende Ziele können gemeinsam mit den Leistungsberechtigten je nach individuellen Zielvorstellungen angestrebt werden:
- Bewältigung von Entwicklungsstörungen.
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.
- Förderung der Verselbständigung.
- Eigenverantwortliche Lebensführung bei Heranwachsenden.
1.3 Flexible Hilfen mit der fachlichen Ausrichtung einer sozialpädagogischen Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien die intensive Beratung, Betreuung, Begleitung und konkrete praktische Lebenshilfe bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben benötigen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und findet im lebensweltlichen Kontext der Familie statt.
Familien Welten hat durch einen ressourcen- und lösungsorientierten Ansatz eine wertschätzende Haltung gegenüber den Familienmitgliedern. Die Hilfesuchenden sind für uns die Expert/innen ihrer Probleme, verfügen über Ressourcen diese zu lösen und sind somit für ihr Handeln verantwortlich. Ziel der Zusammenarbeit ist die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit und der Autonomie des familiären Systems.
Je nach Bedarf gliedert sich die Hilfe in:
a) Explorationsphase:
Zu Beginn der Zusammenarbeit klärt die sozialpädagogische Fachkraft gemeinsam mit der Familie die systemischen und individuellen Ressourcen, Bedingungen und Bedarfe, d.h. die Stärken und Potentiale werden ermittelt, sowie die Problemlagen, Konflikte und Blockaden identifiziert. Hier sind u.a. die Familienstruktur und die familiäre Rollenverteilung zu klären, sowie mögliche Einflüsse familienübergreifender (z.B. ethnisch strukturierter) Netzwerke zu berücksichtigen, um relevante Personen zu identifizieren, die dann möglichst konstruktiv in die Zusammenarbeit mit eingebunden werden sollten. Auf dieser Grundlage können dann gemeinsam die Ziele für die Zusammenarbeit erarbeitet und im Hilfeplanverfahren festgeschrieben werden.
Orientierungs- und Trainingsphase:
Auf der Grundlage der in der ersten Phase der Zusammenarbeit erarbeiteten Daten werden die von den Leistungsberechtigten formulierten Ziele für die Zusammenarbeit in Handlungsschritte übersetzt und Schritt für Schritt umgesetzt. Dazu gehört etwa das Erarbeiten und Einüben alternativer Handlungsmöglichkeiten und innerfamiliärer Muster der Kommunikation, der Aufbau bzw. die Stärkung von Unterstützungsnetzwerken, sowie der Abbau von Unterversorgungslagen und anderer Bedingungen, die soziale Integration behindern bzw. die Familie belasten. (Z.B. Wohnungswechsel, Maßnahmen zur Umschuldung, Initiierung von Sprachkursen, Nachhilfeunterricht, Kinderbetreuung, Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildungsplatz- / Arbeitssuche) Je nach familiärem Hintergrund kann eine intensive und grundlegende Erziehungsberatung wichtig sein, um Informationsdefizite auszugleichen und Handlungsunsicherheiten auf seiten der Sorgeberechtigten (bzw. derjenigen, die faktisch die Erziehung und Versorgung der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen) abzubauen. Dazu gehören etwa Informationen über die institutionelle Struktur der BRD, das Bildungssystem, Erziehungsstile und Wertvorstellungen, Vorstellungen von Jugend- und Geschlechtsrollen, etc.
Je nach individuellem Bedarf umfasst die Hilfe folgende Betreuungsinhalte:
- Begleitung und Unterstützung bei der Übernahme von Elternverantwortung bei drohender oder tatsächlicher Fremdunterbringung von Kindern.
- Verhinderung von Fremdunterbringung.
- Stärkung der erzieherischen Kompetenzen und Rollenklärung innerhalb der Familie.
- Aktivierung und Stärkung der Selbsthilfepotenziale, Kräfte und Ressourcen der Familie.
- Entwicklung unterschiedlicher Problemlösungsmöglichkeiten gemeinsam mit der Familie.
- Stärkung des familiären Systems und die Förderung des Zusammenlebens der Familienmitglieder.
- Unterstützung bei der Stärkung der Kommunikationsfähigkeit und die Verbesserung der Verständigung innerhalb und außerhalb der Familie.
- Unterstützung bei der Bearbeitung von Suchtstrukturen.
- Verhinderung von sozialer Ausgrenzung, Integration in das Gemeinwesen.
- Strukturierung des Haushaltes und Aufbau und Stärkung von Alltagsstrukturen, bzw. eines regelmäßigen Tagesablaufs.
- Eröffnung zusätzlicher Hilfsmöglichkeiten.
- Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten bei finanziellen Problemen.
- Unterstützung beim Erlernen eines wirtschaftlichen Umgangs mit den verfügbaren (finanziellen) Ressourcen.
- Unterstützung im Kontakt mit Ämtern, Schulen und anderen öffentlichen Institutionen.
- Entlastung der Familien durch praktische und sozialpädagogische Unterstützung.
- Bewältigung von Konflikten und Krisen.
Folgende Ziele können gemeinsam mit den Leistungsberechtigten je nach individuellen Zielvorstellungen angestrebt werden:
- Hilfe zur Selbsthilfe in den verschiedenen Lebensbereichen der Familie anregen.
- Ressourcen der Familie mobilisieren und stärken.
- Fähigkeit zur Problemlösung und Alltagsbewältigung ermöglichen.
- Stärkung der erzieherischen Kompetenzen.
1.4 Flexible Hilfen mit der fachlichen Ausrichtung einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine intensive und längerfristige Unterstützung bei der sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung. Ein wichtiges Merkmal der Hilfe ist der ganzheitliche Ansatz, wobei vor allem die individuelle Lebensgeschichte des oder der Jugendlichen/ jungen Erwachsenen, das soziale Bezugssystem, die aktuelle Lebensgestaltung und die Zukunftserwartungen in der Hilfe berücksichtig werden. Dementsprechend bietet die Hilfe eine größere Formenvielfalt, um den individuellen Bedarfslagen des oder der Jugendlichen/ jungen Erwachsenen gerecht zu werden.
Je nach individuellem Bedarf umfasst die Hilfe folgende Betreuungsinhalte:
- Stärkung des Selbstbewusstseins.
- Erhöhung der Kontaktbereitschaft und Kontaktsicherheit.
- Ergänzende Unterstützung und Begleitung bei einer Fremdunterbringung.
- Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen.
- Verbesserung der Problemlösungsfähigkeit.
- Eltern- und Familienarbeit.
- Lebenspraktische Beratung und Begleitung.
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und der Alltagsgestaltung.
- Zusammenarbeit u.a. mit Schulen, Behörden, Beratungsstellen.
- Erarbeitung von schulischen/ beruflichen Perspektiven.
- Entwicklung adäquater Freizeitaktivitäten.
- Gewalt- und Suchtprävention.
Folgende Ziele können gemeinsam mit den Leistungsberechtigten je nach individuellen Zielvorstellungen angestrebt werden:
- Wahrnehmung und Stärkung der eigenen Interessen.
- Verbesserung der Beziehung zu sozialen Bezugspersonen.
- Vermeidung einer Fremdunterbringung.
- Ablösung/ Rückführung bei einer Fremdunterbringung.
- Verselbständigung im eigenen Wohnraum.
- Sicherung der finanziellen Grundlage und der ökonomischen Verselbständigung.
- Integration in das lokale Gemeinwesen.
- Aufbau eines Selbsthilfenetzwerks.
2. Soziale Gruppenarbeit nach § 29 KJHG
In Planung